Pensionskasse der Rhätischen Bahn

Zusatzverzinsung von 0.75%

Wir haben Mitte Dezember 2023 informiert, dass wir das Vorsorgekapital der Aktivversicherten der Pensionskasse mit 2.25% verzinsen werden.

Nach diesem Zinsentscheid entwickelten sich die Finanzmärkte bis gegen Ende Jahr 2023 sehr positiv, sodass sich der Deckungsgrad unserer Kasse weiter verbesserte. Der Risikoverlauf bei den Rentnern verlief zudem besser als erwartet, sodass das Vorsorgekapital der Rentner tiefer bewertet werden konnte.

Aufgrund all dieser Faktoren hat der Stiftungsrat entschieden, den Aktivversicherten nachträglich eine weitere Zusatzverzinsung von 0.75% zu gewähren. Wir verzinsen somit das Vorsorgekapital der Aktivversicherten im Jahr 2023 mit 3.0%.

Die Verzinsung des Vorsorgekapitals wirkt sich auf die Höhe der Altersleistung aus. Wird ein Sparguthaben von CHF 400'000 mit dem BVG-Mindestzins von 1% verzinst, resultiert ein jährlicher Zinsertrag von CHF 4'000. Wird jedoch ein Zinssatz von 3% angewendet, erhöht sich das Vorsorgekapital dank des höheren Zinssatzes um CHF 12'000.

Allen Versicherten, welche im Dezember 2023, Januar 2024 und Februar 2024 bei unserer Kasse ausgetreten sind, werden wir diese weitere Zusatzverzinsung von 0.75% nachträglich vergüten.

Die gute Verzinsung in der Vergangenheit trägt wesentlich dazu bei, dass die Versicherten eine sehr gute Altersvorsorge bei unserer Pensionskasse geniessen dürfen.

Jahresrückblick 2023

Das Jahr 2023 war geprägt von geopolitischen Spannungen, den Kriegen in der Ukraine und in Israel sowie Rezessions- und Inflationsängsten. Hinzu kamen die Turbulenzen im Bankensektor zu Beginn des Jahres sowie mehrere Zinsschritte der Notenbanken zur Bekämpfung der hartnäckigen hohen Inflation. Trotz dieses anspruchsvollen Marktumfelds entwickelten sich die Anlagen im Jahr 2023 positiv, was zu einem im Vergleich zum Vorjahr höheren Deckungsgrad von rund 117% (Stand 11. Dezember 2023) führte. Wir haben deshalb beschlossen, die Altersguthaben im Jahr 2023 mit 2.25% zu verzinsen. Gegenüber den BVG-Mindestzinssatz von 1.0% ist diese Höherverzinsung für unsere Versicherten vorteilhaft, weil eine gute Verzinsung entscheidend zu besseren Altersleistungen beiträgt.

Im Jahr 2023 haben wir verschiedene organisatorische Anpassungen vorgenommen. Wir haben unsere Datenschutzrichtlinien überarbeitet, ein neues Bearbeitungsreglement erstellt und neue Datenschutzerklärungen für die Versicherten ausgearbeitet. Ab dem 1. April 2023 haben wir einen neuen Vorsorgeplan für Personen mit körperlich belastenden Tätigkeiten und niedrigem Einkommen eingeführt. Diese Personengruppen haben die Möglichkeit, entweder eine Überbrückungsrente zu beziehen oder alternativ weiterzuarbeiten. Die Weiterbeschäftigung wird von der Rhätischen Bahn mit zusätzlichen Sparbeiträgen belohnt.

Der Fokus im Jahr 2024 wird bei den Vermögensanlagen und der Entwicklung der Teuerung und damit verbunden bei den Zinsänderungsrisiken liegen. Falls die Zinsen weiter steigen, hat dies kurzfristig negative Auswirkungen auf unsere Vermögensanlagen. Sollten hingegen die Zinsen auf dem heutigen Niveau verharren oder sogar nach unten korrigieren, entwickeln sich auch die Aktien tendenziell nach oben, was unserer Kasse zugutekommt. Wir hoffen, dass sich die geopolitische Situation wieder normalisiert und sich die Politik wichtigen Themen wie dem Klimaschutz und der Reform der Sozialwerke widmet.

Wir sind zuversichtlich, dass wir auch das neue Jahr erfolgreich gestalten können. Wir wünschen allen erholsame Festtage und einen guten Start ins 2024.

Rechtsform und Zweck

Die Pensionskasse der Rhätischen Bahn, nachfolgend Kasse genannt, ist eine Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB), Art. 331 des Obligationenrechts (OR) sowie Art. 48 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG).
 
Die Kasse bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Rhätischen Bahn AG (RhB) und der angeschlossenen Arbeitgeber sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss eines Arbeitgebers erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung.
 
Die Kasse kann über die gesetzlichen Mindestleistungen (obligatorische Vorsorge) hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.
 
Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Kasse Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte zu sein hat.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat der Pensionskasse der Rhätischen Bahn setzt sich paritätisch aus je vier Vertretern des Arbeitgebers und der versicherten Arbeitnehmer zusammen. Die vier Sitze der Arbeitnehmervertretung stehen den einzelnen Arbeitnehmergruppierungen wie folgt zu:

  • zwei Sitze den im Schweizerischen Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband (SEV) organisierten Arbeitnehmern;
  • ein Sitz den im transfair, dem Personalverband für den Service Public organisierten Arbeitnehmern;
  • ein Sitz den nicht im SEV und nicht bei transfair organisierten Arbeitnehmern.

Organigramm

Organigramm Pensionskasse

 

Unser Angebot

Die Pensionskasse richtet ihre Beratung auf Ihre individuelle Situation aus und ermöglicht damit, die Finanzierung Ihres Eigenheimes auf ein sicheres Fundament zu stellen. Wir beraten Sie mit dem Ziel, die optimale Balance zwischen Ihren persönlichen Wünschen, dem aktuellen Zinsumfeld und Ihrer finanziellen Ausgangslage zu finden. Nicht in jedem Fall ist die günstigste Hypothek die beste Wahl. Wichtig ist, dass wir für Sie langfristig eine optimale Lösung finden. Deshalb nehmen wir uns gerne Zeit, Ihnen genau zuzuhören und unser Angebot über die mögliche Belehnung und Tragbarkeit des Objektes zu erklären.

Zahlungssystem
Einmalig ist unser Zahlungssystem. Sie können Ihre Annuität ( Zins und Amortisation der Hypothek) in monatlichen Tranchen direkt vom Lohn der RhB bzw. von der Rente der Pensionskasse abziehen und auf Ihr Hypothekarkonto gutschreiben lassen. Auf den monatlichen Zahlungen gewähren wir Ihnen eine Zinsgutschrift, die als zusätzliche Amortisation der Hypothek verwendet wird.

Bearbeitungsgebühren
Wir belasten Ihnen keine Bearbeitungsgebühren. Dies im Gegensatz zu verschiedenen Bankinstitutionen, die für ihre Dienstleistungen beim Abschluss eines Neugeschäftes bis zu CHF 250 verrechnen. Im Falle eines Wechsels zur Pensionskasse übernehmen wir die Grundbuchgebühren des Gläubigerwechsels. 

Festhypothek – Stabile Verhältnisse

Wenn Sie möchten, dass Ihre Belastung über eine bestimmte Zeit immer gleich bleibt, ist in diesem Fall die Festhypothek die geeignete Finanzierungsart für Ihre Liegenschaft. Die Laufzeit Ihrer Festhypothek wählen Sie nach Ihren persönlichen Bedürfnissen aus. Zur Wahl stehen Laufzeiten zwischen 1 und 10 Jahren. Zinssatz und Laufzeit werden beim Vertragsabschluss fixiert. Festhypotheken werden ab CHF 50'000 angeboten.
 
Die Festhypothek ist besonders attraktiv, wenn das allgemeine Zinsniveau während der Vertragsdauer steigt. Dies bedeutet umgekehrt aber auch, dass Sie bei fallenden Zinsen mit der Festhypothek gebunden bleiben. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit kann die Festhypothek durch eine neue abgelöst werden oder sie wird als variable Hypothek zum aktuellen Zinssatz weitergeführt.
 
Unsere Konditionen
Zinssätze für Festhypotheken per 26. Februar 2024

Laufzeit Zinssatz
1 Jahr 2.18%
2 Jahre 2.18%
3 Jahre 2.15%
4 Jahre 2.16%
5 Jahre 2.18%
6 Jahre 2.21%
7 Jahre 2.26%
8 Jahre 2.28%
9 Jahre 2.30%
10 Jahre 2.32%

Variable Hypothek – Beweglich bleiben

Die variable Hypothek ist zur mittel- bis langfristigen Finanzierung von Wohnliegenschaften gedacht. Der Zinssatz passt sich den jeweiligen Verhältnissen am Kapitalmarkt an und kann sowohl steigen als auch sinken. Die Zinssatzänderungen der Pensionskasse erfolgen jeweils im Gleichschritt mit der Graubündner Kantonalbank. Die variable Hypothek hat keine fixe Laufzeit und ist auf sechs Monate kündbar. Dieses Finanzierungsmodell ist deshalb so beliebt, weil damit die grösstmöglichste Flexibilität besteht.

Unsere Konditionen
Zur Zeit verrechnet unsere Kasse folgende Zinssätze:

Für Mitarbeiter der Rhätischen Bahn oder Rentenbezüger der Pensionskasse:
1. Hypothek2.50%
Für Dritte:
1. Hypothek2.75%

Kontakt

Wünschen Sie weitere Auskünfte oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Herr Christian Bundi beantwortet gerne Ihre Fragen:

Telefon: +41 81 288 63 78
E-Mail: christian.bundi(at)rhb.ch

Information

Die Pensionskasse informiert

Zusatzverzinsung von 0.75%

Wir haben Mitte Dezember 2023 informiert, dass wir das Vorsorgekapital der Aktivversicherten der Pensionskasse mit 2.25% verzinsen werden.

Nach diesem Zinsentscheid entwickelten sich die Finanzmärkte bis gegen Ende Jahr 2023 sehr positiv, sodass sich der Deckungsgrad unserer Kasse weiter verbesserte. Der Risikoverlauf bei den Rentnern verlief zudem besser als erwartet, sodass das Vorsorgekapital der Rentner tiefer bewertet werden konnte.

Aufgrund all dieser Faktoren hat der Stiftungsrat entschieden, den Aktivversicherten nachträglich eine weitere Zusatzverzinsung von 0.75% zu gewähren. Wir verzinsen somit das Vorsorgekapital der Aktivversicherten im Jahr 2023 mit 3.0%.

Die Verzinsung des Vorsorgekapitals wirkt sich auf die Höhe der Altersleistung aus. Wird ein Sparguthaben von CHF 400'000 mit dem BVG-Mindestzins von 1% verzinst, resultiert ein jährlicher Zinsertrag von CHF 4'000. Wird jedoch ein Zinssatz von 3% angewendet, erhöht sich das Vorsorgekapital dank des höheren Zinssatzes um CHF 12'000.

Allen Versicherten, welche im Dezember 2023, Januar 2024 und Februar 2024 bei unserer Kasse ausgetreten sind, werden wir diese weitere Zusatzverzinsung von 0.75% nachträglich vergüten.

Die gute Verzinsung in der Vergangenheit trägt wesentlich dazu bei, dass die Versicherten eine sehr gute Altersvorsorge bei unserer Pensionskasse geniessen dürfen.

Informationsveranstaltung

Die Präsentation der Informationsveranstaltung der Pensionskasse 2023 kann hier heruntergeladen werden.

Datenschutz Pensionskasse

Die Pensionskasse der RhB beschafft und bearbeitet als Verantwortliche Personendaten im Sinne des schweizerischen Datenschutzrechts. Wir halten uns dabei an die Vorgaben des schweizerischen Datenschutzrechts. In diesem Zusammenhang haben wir folgende Dokumente neu erstellt oder überarbeitet:

1. Neues Bearbeitungsreglement für automatisierte Bearbeitungen

2. Angepasstes Organisationsreglement

3. Datenschutzerklärung für versicherte Personen

Im neuen Bearbeitungsreglement und der Datenschutzerklärung für versicherte Persoenn  informieren wir Sie darüber, welche Personendaten über Sie erhoben und bearbeitet werden, für welche Zwecke diese Personendaten genutzt werden, und an wen sie gegebenenfalls weitergegeben werden. Für Fragen oder Rückmeldungen betreffend dem Datenschutz steht neu der Datenschutzbeauftragte der Pensionskasse der RhB zur Verfügung. 

Geschäftsbericht 2022

Im Jahr 2022 hat sich unsere Pensionskasse verschiedensten Herausforderungen stellen müssen. Das problematische Umfeld mit teilweise unterbrochenen Lieferketten und steigender Inflation war auch für die gesamte Gesellschaft eine schwierige Aufgabe.

Für uns war das Einbrechen der Kapitalmärkte aufgrund des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine mit den sich daraus ergebenden Sicherheits-, Migrations- und Energiefragen ein zentrales Thema. Die stark steigenden Zinsen zur Bekämpfung der Inflation durch die Notenbanken haben direkten Einfluss auf unsere Vermögenswerte. Obwohl steigende Zinsen kurzfristig zu Verlusten auf den Vermögensanlagen führen, ist die Abkehr von Negativzinsen für die berufliche Vorsorge auf mittlere Sicht eine positive Entwicklung. Die Anlagen in Obligationen rentieren wieder, das Sparen wird endlich wieder belohnt.

Dass sich die Vermögen nicht jedes Jahr positiv entwickeln können, wissen wir aus der Vergangenheit. Nach dem guten Anlagejahr 2021 (+8.2 %) müssen wir einen Rückschlag bei den Vermögensanlagen im Jahr 2022 von -8.6 % vermerken. Mit Ausnahme der Immobilien verzeichneten alle Anlageklassen negative Erträge. Unsere zurückhaltende Anlagestrategie mit einer breit diversifizierten Vermögensallokation hat sich im Jahr 2022 ein weiteres Mal bewährt.

Dank des hohen Deckungsgrades Ende 2021 (126.2 %) konnten wir die Einbussen auf den Kapitalmärkten verhältnismässig gut bewerkstelligen. Der Deckungsgrad hat sich Ende 2022 auf 114.0 % reduziert. Das ist immer noch ein sehr solider Wert, welcher uns von weiteren zukünftigen Rückschlägen an den Finanzmärkten schützen wird.

Bei der Vermögensverwaltung legten wir 2022 den Fokus auf eine effiziente Vermögensanlage bei möglichst geringen Kosten. Deshalb erfolgt die Vermögensbewirtschaftung der indirekten Immobilien neu durch die Pensionskasse selbst. Die Vermögensverwaltungsgebühren konnten dadurch reduziert werden.

Alle weiteren Informationen finden Sie im Geschäftsbericht 2022

Neuer Vorsorgeplan für Funktionen mit körperlich belastenden Tätigkeiten

Die Pensionskasse führt per 1. April 2023 einen neuen Vorsorgeplan für Funktionen bei der Rhätischen Bahn AG mit körperlich belastenden Tätigkeiten ein. Diese Mitarbeiter profitieren von folgenden neuen Leistungen:

  1. Wahl einer vorzeitigen Pensionierung ab Alter 62 bis Alter 65
    Die Rhätische Bahn finanziert eine Überbrückungsrente bis maximal CHF 2'450 pro Monat
    Die Überbrückungsrente ist abhängig von Pensionierungsalter, Dienstjahre und dem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad der letzten 10 Jahre
  2. Zusätzlicher Sparbeitrag der Rhätischen Bahn AG ab Alter 63 bis Alter 65
    Wenn ab Alter 63 keine Überbrückungsrente bezogen wird, bezahlt die Rhätische Bahn monatlich CHF 1'000 zusätzliche Sparbeiträge für den Mitarbeiter
    Die zusätzlichen Sparbeiträge sind abhängig vom Beschäftigungsgrad
    Das zusätzliche Sparkapital kann bei der Pensionierung in Kapital- oder Rentenform bezogen werden.

Diese wesentliche Leistungsverbesserung wird per 1. April 2023 gewährt. 

Information 2 % Verzinsung für 2022

Das Jahr 2022 ist von politischen Spannungen, dem Krieg in der Ukraine und Sorgen um Energieengpässe in Europa geprägt. Anhaltende Lieferkettenprobleme und die nach wie vor nicht gelösten Corona Probleme in China sowie in die Höhe schnellende Energiepreise haben in vielen Ländern zu einer rekordhohen Inflation geführt. Die Angst vor einer weltweiten Rezession und die deutlichen Zinserhöhungen der Notenbanken haben die Finanzmärkte stark belastet. Das schlägt sich auch in einem niedrigeren Deckungsgrad von rund 117.8 % nieder. Obwohl die Vermögenserträge in diesem Jahr (Stand 30.11.2022) mit -7.1 % negativ ausgefallen sind, werden wir die Sparguthaben der Aktivversicherten in diesem Jahr mit 2 % verzinsen. Weil die Wirtschaftsaussichten 2023 mit sehr vielen Unsicherheiten behaftet sind, haben wir den provisorischen Zins für 2023 auf 1.0 % festgelegt.

Alle Kennzahlen und die Reglements Anpassungen finden Sie unter diesem Link: Info Versicherte

 

Anpassung Umwandlungssatz mit Ausgleichsmassnahmen 2022

Der Stiftungsrat hat beschlossen, den Umwandlungssatz zur Bestimmung der Leistungen bei Pensionierung im Alter 65 ab dem Jahr 2022 schrittweise von 5.1% auf 4.57% zu senken. Damit die Höhe der Altersrente garantiert werden kann, werden Einlagen von CHF 42.5 Mio. den Versicherten gutgeschrieben. Die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden um je 0.6% erhöht, die anwartschaftliche Ehegattenrente ab 2022 von 2/3 auf 60 % der Alters- bzw. Invalidenrente begrenzt.

Bereits laufende Rentenzahlungen sind von den Anpassungen nicht betroffen.

Alle wichtigen Änderungen finden Sie im Geschäftsbericht 2020

Umwandlungssätze

Umwandlungssätze ab 01.01.2021

 

Einmalige Einlage

Einlage Pensionskasse 2022

 

Beiträge ab 2022

Pensionskassenbeiträge ab 2022

 

Wahrnehmung der Stimmrechte

Sofern Pensionskassen Schweizer Aktien besitzen, müssen sie ihr Abstimmungsverhalten offen legen. Wir veröffentlichen unser Abstimmungsverhalten periodisch auf der Homepage.

Seit 2022 investiert unsere Pensionskasse nun noch in passive Anlagegefässe und in Anlagestiftungen. Deshalb verzichtet die Pensionskasse ab 2023 auf die Publikation des Abstimmungsverhaltes bei den Anlagestiftungen.

Kennzahlen

Reglemente und Formulare

Reglemente

Anlagereglement

Anlagereglement 2022

 

Bearbeitungsreglement

Bearbeitungsreglement

Datenschutzerklärung für Versicherte Personen

Datenschutzerklärung

Kommunikationskonzept

Kommunikationskonzept

 

Organisationsreglement

Organisationsreglement

Rückstellungsreglement

Rückstellungsreglement

 

Stiftungsurkunde

Stiftungsurkunde

 

Teilliquidationsreglement

Teilliquidationsreglement

 

Vorsorgereglement

Vorsorgereglement 2023

Kurzform Vorsorgereglement 2023

 

 

 

 

 

 

 

Wahlreglement

Wahlreglement

 

 

Erklärvideos zur beruflichen Vorsorge

Die berufliche Vorsorge ist sehr vielfältig und komplex. Anhand von Erklärvideos des Schweizer Pensionskassenverbandes ASIP werden verschiede Bereiche mit einem kurzem Videos einfach und verständlich erklärt.

Die Videos werden über den Youtub Kanal des Schweizer Pensionskassenverbandes ASIP zur Verfügung gestellt. Es werden unter anderem folgende Themen behandelt:

  • BVG21 Reform
  • Verzinsung der Altersguthaben
  • Pensionskassenbeitrag
  • Generation Z und AHV, Pensionskasse und freiwillige Vorsorge
  • Stellschrauben bei der Pensionskasse
  • Koordinationsabzug
  • Kapital- oder Rentenbezug