Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen, Mitteilungen und Entwicklungen rund um die Pensionskasse RhB. Wir halten Sie transparent und zeitnah über wichtige Themen auf dem Laufenden.
Neuer Stiftungsrat ab 2026
Der neu gewählte Stiftungsrat hat sich für die Amtsdauer 2026 bis 2029 neu zusammengesetzt
Gerhard Meister, Präsident, AN-Vertreter
Silvio Briccola, Vizepräsident, AG-Vertreter
Andreas Bass, AG-Vertreter
Patrick Egger, AN-Vertreter
Maja Rubischon, AN-Vertreterin
Ladina Waser, AG-Vertreterin
Jürg Wielath, AN-Vertreter
Livio Zanetti, AG-Vertreter
Verzinsung der Sparguthaben 2025 mit 6%
Verzinsung 6% - 13. Monatsrente - neuer Versicherter Lohn 2026
Verzinsung von 6%
Wir freuen uns euch bekannt geben zu können, dass wir bis Ende November 2025 eine sehr erfreuliche Performance bei den Vermögensanlagen erzielt haben. Dank dieser positiven Entwicklung hat der Stiftungsrat am 10. Dezember 2025 beschlossen, die Altersguthaben der aktiv Versicherten erneut überdurchschnittlich zu verzinsen. Mit einem Zinssatz von 6% - deutlich über den BVG-Mindestzins von 1.25% - profitieren die Versicherten von einer äusserst attraktiven Verzinsung. Insgesamt fliessen damit rund 27 Mio. Schweizer Franken direkt in die Altersguthaben unserer Versicherten.
Unsere Rentner erhalten im Dezember 2025 eine einmalige, nicht wiederkehrende 13. Monatsrente ausbezahlt.
Mit der sehr guten Verzinsung und der ausserordentlichen Zahlung an die Rentner zeigen wir erneut, dass wir nachhaltig und solide finanziert sind. Auf dieser starken Grundlage wird unsere Pensionskasse auch in Zukunft eine verlässliche und sicherer Begleiterin für die Versicherten bleiben.
Neues Berechnungsmodell ab 2026 Ab dem Jahr 2026 werden die versicherten Löhne nach einer neuen Methode berechnet:
Der Koordinationsabzug beträgt neu 1/3 des Jahreslohnes, maximal CHF 26'000
Teilzeit- und Vollzeitmitarbeitende werden analog behandelt.
Diese vereinfachte Abrechnung löst die bisherige, eher komplexe Koordinationsregelung ab. Im Einzelfall kann die Neuregelung dazu führen, dass die Beiträge in die Pensionskasse minim tiefer ausfallen.
Neues Vorsorgereglement Das aktualisierte Vorsorgereglement steht ab Januar 2026 auf unserer neuen Homepage zur Verfügung:
Informationsveranstaltung Pensionskasse 2025
Informationsanlässe in Samedan und Chur
Die Pensionskasse führte am 2. Dezember 2025 in Samedan und am 5. Dezember 2025 in Chur eine Informationsveranstaltung durch.
Wir haben über folgende Themen informiert:
Vorurteile in der Altersvorsorge
Rente oder Kapital
Finanzielle Situation der Pensionskasse der RhB
Das Interesse an dieser Veranstaltung war sehr gross. Die zahlreichen Fragen zu den Themen zeigt, dass ein grosser Informationsbedarf besteht.
Für alle Versicherten, welche den Anlass nicht besuchen konnten, stellen wir unsere Präsentation gerne hier zur Verfügung:
Neue Lebenspartnerrente
Info vom 30. April 2025
Ab 1. Juni 2025 führt die Pensionskasse eine neue Lebenspartnerrente ein. Mitarbeiter/innen, welche nicht verheiratet sind, können unter gewissen Umständen einen Lebenspartner/eine Lebenspartnerin begünstigen, welcher im Todesfall Leistungen von der Pensionskasse erhalten. Der Versicherte muss zu Lebzeiten den Begünstigen/die Begünstigte der Pensionskasse mit einem Formular melden. Das Merkblatt zur Lebenspartnerrente kann über diesen Link eingesehen werden. Bereits vorgängig gemeldete Lebenspartner/Lebenspartnerinnen müsse der Pensionskasse nicht ein weiteres Mal gemeldet werden.