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Aktuelles

Mitteilungen und Entwicklungen

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen, Mitteilungen und Entwicklungen rund um die Pensionskasse RhB. Wir halten Sie transparent und zeitnah über wichtige Themen auf dem Laufenden.

Jahresbericht 2025

Das Jahr 2025 war bereits das dritte erfolgreiche Anlagejahr in Folge. Sämtliche Anlagekategorien erzielten positive Erträge. Besonders stark trugen die in- und ausländischen Aktienmärkte zum Resultat bei, die zweistellige Kurszuwächse verzeichneten. Die anhaltend gute Stimmung an den Finanzmärkten überraschte viele Marktteilnehmende – trotz der politischen Aktivitäten in den USA sowie eines zwischenzeitlich wieder aufgeflammten Handelskonflikts zwischen den USA und anderen Ländern. Bis zum Jahresende erreichten die wichtigsten Börsen neue historische Höchststände. Auch der Schweizer Aktienmarkt legte deutlich zu, unterstützt durch die Einigung im Zollstreit mit den USA.

Vermögensanlagen und Deckungsgrad

Per 31. Dezember 2025 erzielte unsere Pensionskasse eine Rendite von 5.7 %. Mit einem solch erfreulichen Ergebnis war aufgrund der globalen Unsicherheiten nicht zu rechnen. Der Deckungsgrad beträgt per Ende 2025 125.6 % (31.12.2024: 123.4 %). Das Anlagevermögen steigt auf 972 Millionen Franken und nähert sich damit der Milliardengrenze.

Verzinsung

Der Stiftungsrat lässt alle Versicherten am Anlageerfolg teilhaben. Für das Jahr 2025 wurden die Sparguthaben mit 6 % verzinst – ein zusätzlicher Beitrag an die Sparguthaben der aktiven Versicherten. Der Mindestzinssatz von 1.25% wurde deutlich übertroffen. Die Rentenbeziehenden erhielten im Dezember 2025 zudem eine einmalige, nicht wiederkehrende 13. Monatsrente.

Reglements Anpassungen 2025/2026

Im Geschäftsjahr 2025 wurde eine Lebenspartnerrente eingeführt. Diese Leistungsverbesserung erfolgte auf vielfachen Wunsch der Versicherten. Ab dem 1. Januar 2026 werden die versicherten Löhne neu berechnet. Der Koordinationsabzug beträgt 1/3 des Jahreslohnes, max. CHF 26'000. Durch diese Anpassung kann unsere Kasse den Koordinationsabzug unabhängig der staatlichen AHV-Rente (z.B. der 13. AHV-Rente) festlegen.

Neuwahlen Arbeitnehmervertretung Stiftungsrat 2026 der Pensionskasse RhB

Die Pensionskasse RhB passt ihr Wahlreglement an die heutigen gesetzlichen Vorgaben an. Eine rechtliche Prüfung hat gezeigt, dass das bisherige Wahlverfahren für die Arbeitnehmervertretung nicht mehr vollständig rechtskonform ist. Deshalb werden die Arbeitnehmervertretenden im Stiftungsrat neu gewählt.

Deshalb muss das Wahlreglement angepasst werden

Die Arbeitnehmervertretung im Stiftungsrat besteht aus vier Mitgliedern. Bisher bestimmten die Gewerkschaften drei Mitglieder und die nicht gewerkschaftlich organisierten Mitarbeitenden konnten ein Mitglied wählen. Dieses Vorgehen widerspiegelt jedoch nicht das tatsächliche Verhältnis der Mitarbeitenden hinsichtlich Gewerkschaftszugehörigkeit. Dementsprechend werden die Versicherten ungleich behandelt, was dem geltenden Recht widerspricht.

Das ändert sich

Gemäss dem neuen Wahlreglement können künftig alle Versicherten der Pensionskasse RhB an der Wahl teilnehmen (Rentnerinnen und Rentner können an der Wahl nicht teilnehmen). Es gibt keine festen Sitze mehr für Gewerkschaften. Alle vier Arbeitnehmervertretenden im Stiftungsrat werden von allen Versicherten gewählt. Die Anpassungen wurden mit den Gewerkschaften SEV und transfair abgestimmt.

Rücktritt und Wiederkandidatur

Alle bisherigen Arbeitnehmervertretenden treten per 30. September 2026 zurück, um eine saubere rechtliche Ausgangslage zu schaffen. Sie stellen sich gleichzeitig erneut zur Wahl in den Stiftungsrat.

Ablauf der Neuwahlen

Das Wahlverfahren startet am 7. April 2026. Dabei müssen die vier Stiftungsratssitze neu besetzt werden. Alle vier bisherigen Arbeitnehmervertretenden kandidieren erneut:

  • Patrick Egger

  • Gerhard Meister

  • Maja Rubischon

  • Jürg Wielath

Bis zum 5. Juni 2026 können zusätzliche Kandidaturen eingereicht werden. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Einreichung der Kandidatur innerhalb von 60 Tagen.

  • Spätester Termin für die Einreichung: 5. Juni 2026.

  • Alle Arbeitnehmer in ungekündigter Festanstellung dürfen kandidieren.

  • Die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie die Mitglieder des höheren Kaders der RhB sind als Kandidaten nicht zugelassen.

  • Die Kandidatur muss von 20 Versicherten (Festanstellung bei der RhB) unterzeichnet sein.

  • Die Kandidatin/der Kandidat hat einen einwandfreien Leumund (Betreibungs- und Strafregisterauszug beilegen)

Wahl oder stille Wahl

Gehen neue Kandidaturen ein, findet im Anschluss an die Kandidaturfrist eine Wahl mit Beteiligung aller Versicherten statt. Gehen keine neuen Kandidaturen ein, gelten die bisherigen Arbeitnehmervertretenden in stiller Wahl als gewählt.

Ziel der Neuwahlen

Mit den Neuwahlen stellt die Pensionskasse RhB sicher, dass die Arbeitnehmervertretung im Stiftungsrat fair, transparent und rechtskonform gewählt wird.

Neuer Stiftungsrat ab 2026

Der neu gewählte Stiftungsrat hat sich für die Amtsdauer 2026 bis 2029 neu zusammengesetzt

  • Gerhard Meister, Präsident, AN-Vertreter

  • Silvio Briccola, Vizepräsident, AG-Vertreter

  • Andreas Bass, AG-Vertreter

  • Patrick Egger, AN-Vertreter

  • Maja Rubischon, AN-Vertreterin

  • Ladina Waser, AG-Vertreterin

  • Jürg Wielath, AN-Vertreter

  • Livio Zanetti, AG-Vertreter

Stiftungsratswahlen

Info vom 20. Oktober 2025

Die Pensionskasse der Rhätischen Bahn freut sich, zwei neue Mitglieder im Stiftungsrat begrüssen zu dürfen:

  • Maja Rubischon wurde als neue Arbeitnehmer-Stiftungsrätin der nicht gewerkschaftlich organisierten Mitarbeitenden für die Amtsdauer 2026–2029 gewählt.

  • Ladina Waser wurde von der Rhätischen Bahn als neue Arbeitgeber-Stiftungsrätin in den Stiftungsrat delegiert.

Wir gratulieren beiden herzlich zur Wahl und freuen uns besonders, dass mit ihnen zwei engagierte Frauen neu im Gremium vertreten sind. Der Stiftungsrat blickt mit Zuversicht auf die kommende Zusammenarbeit und ist überzeugt, dass beide mit ihrem Fachwissen und Engagement wertvolle Impulse setzen werden.

Verzinsung der Sparguthaben 2025 mit 6%

Verzinsung 6% - 13. Monatsrente - neuer Versicherter Lohn 2026

Verzinsung von 6%

Wir freuen uns euch bekannt geben zu können, dass wir bis Ende November 2025 eine sehr erfreuliche Performance bei den Vermögensanlagen erzielt haben. Dank dieser positiven Entwicklung hat der Stiftungsrat am 10. Dezember 2025 beschlossen, die Altersguthaben der aktiv Versicherten erneut überdurchschnittlich zu verzinsen. Mit einem Zinssatz von 6% - deutlich über den BVG-Mindestzins von 1.25% - profitieren die Versicherten von einer äusserst attraktiven Verzinsung. Insgesamt fliessen damit rund 27 Mio. Schweizer Franken direkt in die Altersguthaben unserer Versicherten.

Unsere Rentner erhalten im Dezember 2025 eine einmalige, nicht wiederkehrende 13. Monatsrente ausbezahlt.

Mit der sehr guten Verzinsung und der ausserordentlichen Zahlung an die Rentner zeigen wir erneut, dass wir nachhaltig und solide finanziert sind. Auf dieser starken Grundlage wird unsere Pensionskasse auch in Zukunft eine verlässliche und sicherer Begleiterin für die Versicherten bleiben.

Neues Berechnungsmodell ab 2026 Ab dem Jahr 2026 werden die versicherten Löhne nach einer neuen Methode berechnet:

  • Der Koordinationsabzug beträgt neu 1/3 des Jahreslohnes, maximal CHF 26'000

  • Teilzeit- und Vollzeitmitarbeitende werden analog behandelt.

Diese vereinfachte Abrechnung löst die bisherige, eher komplexe Koordinationsregelung ab. Im Einzelfall kann die Neuregelung dazu führen, dass die Beiträge in die Pensionskasse minim tiefer ausfallen.

Neues Vorsorgereglement Das aktualisierte Vorsorgereglement steht ab Januar 2026 auf unserer neuen Homepage zur Verfügung:

Informationsveranstaltung Pensionskasse 2025

Informationsanlässe in Samedan und Chur

Die Pensionskasse führte am 2. Dezember 2025 in Samedan und am 5. Dezember 2025 in Chur eine Informationsveranstaltung durch.

Wir haben über folgende Themen informiert:

  1. Vorurteile in der Altersvorsorge

  2. Rente oder Kapital

  3. Finanzielle Situation der Pensionskasse der RhB

Das Interesse an dieser Veranstaltung war sehr gross. Die zahlreichen Fragen zu den Themen zeigt, dass ein grosser Informationsbedarf besteht.

Für alle Versicherten, welche den Anlass nicht besuchen konnten, stellen wir unsere Präsentation gerne hier zur Verfügung:

Informationsveranstaltung Pensionskasse 2025

Neue Lebenspartnerrente

Info vom 30. April 2025

Ab 1. Juni 2025 führt die Pensionskasse eine neue Lebenspartnerrente ein. Mitarbeiter/innen, welche nicht verheiratet sind, können unter gewissen Umständen einen Lebenspartner/eine Lebenspartnerin begünstigen, welcher im Todesfall Leistungen von der Pensionskasse erhalten. Der Versicherte muss zu Lebzeiten den Begünstigen/die Begünstigte der Pensionskasse mit einem Formular melden. Das Merkblatt zur Lebenspartnerrente kann über diesen Link eingesehen werden. Bereits vorgängig gemeldete Lebenspartner/Lebenspartnerinnen müsse der Pensionskasse nicht ein weiteres Mal gemeldet werden.