Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen, Mitteilungen und Entwicklungen rund um die Pensionskasse RhB. Wir halten Sie transparent und zeitnah über wichtige Themen auf dem Laufenden.
Ergebnis der Stiftungsratswahlen 2026
Die Wahl der Arbeitnehmervertretenden im Stiftungsrat der Pensionskasse der RhB für die Amtsdauer vom 1. Oktober 2026 bis 31. Dezember 2029 ist abgeschlossen. Die Online-Wahl wurde vom 10. Juni bis 9. Juli 2026 durchgeführt.
Ergebnis der Wahl
Bei der Auszählung resultierten folgende Stimmenzahlen:
Gerhard Meister (bisher, Präsident): 531 Stimmen
Maja Rubischon (bisher): 524 Stimmen
Patrick Egger (bisher): 485 Stimmen
Jürg Wielath (bisher): 482 Stimmen
Curdin Lareida (neu): 189 Stimmen
Damit gelten die bisherigen Mitglieder Gerhard Meister, Maja Rubischon, Patrick Egger und Jürg Wielath als wiedergewählt.
Insgesamt waren 1’845 Mitarbeitende wahlberechtigt. 642 Personen nahmen an der Wahl teil. Die Wahlbeteiligung betrug 34,79 Prozent.
Zusammensetzung Stiftungsrat
Der Stiftungsrat der Pensionskasse RhB setzt sich damit für die Amtsperiode vom 1. Oktober 2026 bis zum 31. Dezember 2029 wie folgt zusammen:
Arbeitnehmendenvertretung:
Gerhard Meister, Präsident
Patrick Egger
Maja Rubischon
Jürg Wielath
Arbeitgebervertretung (RhB):
Silvio Briccola, Vizepräsident
Andreas Bass
Ladina Waser
Livio Zanetti
Diese Struktur gewährleistet eine ausgewogene Mitbestimmung und eine transparente Entscheidungsfindung im Interesse aller Versicherten.
Wir danken allen Kandidaten für ihre Bereitschaft, Verantwortung für die Pensionskasse zu übernehmen und sich für die Interessen der Versicherten einzusetzen.
Den gewählten Stiftungsrätinnen und Stiftungsräten gratuliere ich herzlich zur Wiederwahl und wünsche ihnen für die kommende Amtsdauer viel Erfolg, Freude und Erfüllung in ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit.
Wir freuen uns auf die weitere konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle unserer Pensionskasse.
Jahresbericht 2025
Das Jahr 2025 war bereits das dritte erfolgreiche Anlagejahr in Folge. Sämtliche Anlagekategorien erzielten positive Erträge. Besonders stark trugen die in- und ausländischen Aktienmärkte zum Resultat bei, die zweistellige Kurszuwächse verzeichneten. Die anhaltend gute Stimmung an den Finanzmärkten überraschte viele Marktteilnehmende – trotz der politischen Aktivitäten in den USA sowie eines zwischenzeitlich wieder aufgeflammten Handelskonflikts zwischen den USA und anderen Ländern. Bis zum Jahresende erreichten die wichtigsten Börsen neue historische Höchststände. Auch der Schweizer Aktienmarkt legte deutlich zu, unterstützt durch die Einigung im Zollstreit mit den USA.
Vermögensanlagen und Deckungsgrad
Per 31. Dezember 2025 erzielte unsere Pensionskasse eine Rendite von 5.7 %. Mit einem solch erfreulichen Ergebnis war aufgrund der globalen Unsicherheiten nicht zu rechnen. Der Deckungsgrad beträgt per Ende 2025 125.6 % (31.12.2024: 123.4 %). Das Anlagevermögen steigt auf 972 Millionen Franken und nähert sich damit der Milliardengrenze.
Verzinsung
Der Stiftungsrat lässt alle Versicherten am Anlageerfolg teilhaben. Für das Jahr 2025 wurden die Sparguthaben mit 6 % verzinst – ein zusätzlicher Beitrag an die Sparguthaben der aktiven Versicherten. Der Mindestzinssatz von 1.25% wurde deutlich übertroffen. Die Rentenbeziehenden erhielten im Dezember 2025 zudem eine einmalige, nicht wiederkehrende 13. Monatsrente.
Reglements Anpassungen 2025/2026
Im Geschäftsjahr 2025 wurde eine Lebenspartnerrente eingeführt. Diese Leistungsverbesserung erfolgte auf vielfachen Wunsch der Versicherten. Ab dem 1. Januar 2026 werden die versicherten Löhne neu berechnet. Der Koordinationsabzug beträgt 1/3 des Jahreslohnes, max. CHF 26'000. Durch diese Anpassung kann unsere Kasse den Koordinationsabzug unabhängig der staatlichen AHV-Rente (z.B. der 13. AHV-Rente) festlegen.
Verzinsung der Sparguthaben 2025 mit 6%
Verzinsung 6% - 13. Monatsrente - neuer Versicherter Lohn 2026
Verzinsung von 6%
Wir freuen uns euch bekannt geben zu können, dass wir bis Ende November 2025 eine sehr erfreuliche Performance bei den Vermögensanlagen erzielt haben. Dank dieser positiven Entwicklung hat der Stiftungsrat am 10. Dezember 2025 beschlossen, die Altersguthaben der aktiv Versicherten erneut überdurchschnittlich zu verzinsen. Mit einem Zinssatz von 6% - deutlich über den BVG-Mindestzins von 1.25% - profitieren die Versicherten von einer äusserst attraktiven Verzinsung. Insgesamt fliessen damit rund 27 Mio. Schweizer Franken direkt in die Altersguthaben unserer Versicherten.
Unsere Rentner erhalten im Dezember 2025 eine einmalige, nicht wiederkehrende 13. Monatsrente ausbezahlt.
Mit der sehr guten Verzinsung und der ausserordentlichen Zahlung an die Rentner zeigen wir erneut, dass wir nachhaltig und solide finanziert sind. Auf dieser starken Grundlage wird unsere Pensionskasse auch in Zukunft eine verlässliche und sicherer Begleiterin für die Versicherten bleiben.
Neues Berechnungsmodell ab 2026 Ab dem Jahr 2026 werden die versicherten Löhne nach einer neuen Methode berechnet:
Der Koordinationsabzug beträgt neu 1/3 des Jahreslohnes, maximal CHF 26'000
Teilzeit- und Vollzeitmitarbeitende werden analog behandelt.
Diese vereinfachte Abrechnung löst die bisherige, eher komplexe Koordinationsregelung ab. Im Einzelfall kann die Neuregelung dazu führen, dass die Beiträge in die Pensionskasse minim tiefer ausfallen.
Neues Vorsorgereglement Das aktualisierte Vorsorgereglement steht ab Januar 2026 auf unserer neuen Homepage zur Verfügung:
Informationsveranstaltung Pensionskasse 2025
Informationsanlässe in Samedan und Chur
Die Pensionskasse führte am 2. Dezember 2025 in Samedan und am 5. Dezember 2025 in Chur eine Informationsveranstaltung durch.
Wir haben über folgende Themen informiert:
Vorurteile in der Altersvorsorge
Rente oder Kapital
Finanzielle Situation der Pensionskasse der RhB
Das Interesse an dieser Veranstaltung war sehr gross. Die zahlreichen Fragen zu den Themen zeigt, dass ein grosser Informationsbedarf besteht.
Für alle Versicherten, welche den Anlass nicht besuchen konnten, stellen wir unsere Präsentation gerne hier zur Verfügung:
Neue Lebenspartnerrente
Info vom 30. April 2025
Ab 1. Juni 2025 führt die Pensionskasse eine neue Lebenspartnerrente ein. Mitarbeiter/innen, welche nicht verheiratet sind, können unter gewissen Umständen einen Lebenspartner/eine Lebenspartnerin begünstigen, welcher im Todesfall Leistungen von der Pensionskasse erhalten. Der Versicherte muss zu Lebzeiten den Begünstigen/die Begünstigte der Pensionskasse mit einem Formular melden. Das Merkblatt zur Lebenspartnerrente kann über diesen Link eingesehen werden. Bereits vorgängig gemeldete Lebenspartner/Lebenspartnerinnen müsse der Pensionskasse nicht ein weiteres Mal gemeldet werden.